Aus gutem Grund ist der hydraulische Abgleich als Voraussetzung für Förderungen der KfW / BAFA und nach der VOB-C verpflichtend durchzuführen. Die benötigte und die bereitgestellte Wärmemenge müssen in Balance sein, um den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoß zu minimieren und den Bewohnern zugleich optimalen Komfort zu bieten.
an der Einschätzung zum eTRV-B bin ich auch interessiert, habe gerade einige davon installiert
Ab wann kann man damit rechnen, dass diese Geräte in den Bafa -Listen geführt werden ..also eine BAFA-Registriernummer besitzen. Vorher kann man trotz Frauenhofer... nicht verbindlich davon ausgehen, dass diese technische Lösung anstelle Verfahren A oder Verfahren B anerkannt wird.
Kann dazu vielleicht von der Herstellerseite jemand eine verbindliche Aussage treffen??
Noch eine weiter Frage zu den TRVs...
Lässt sich auch ein Einrohrsystem damit aubgleichen? Können die Ventile in ihrer Dynamik auch die sonst auf Etagenebene erforderlichen Strangregulierer ersetzen?
Können die Ventile als "Einzelkämfer" diesen Job bewältigen, oder müssen sie zwingend in einer CCU zusammegefasst sein?
Ups.. aus einer Frage wurden drei. Nun wären drei Antworten wirklich Geld wert!!!
Da ich bisher auch nur diese Pressemitteilung habe wäre es wohl sinnvoller, mit diesen Fragen mal direkt beim Hersteller (Technische Hotline) nachzuhaken...wenn was dabei herauskommt würde ich mich allerdings freuen, wenn Du die neuen Erkenntnisse hier für alle kommentieren könntest - vielen Dank.
Die Förderung ist ein Witz. Der Energieeffizienzberater kostet 500 bis 1000 Euro. Der muss aber hinzugezogen werden. Das alles ist so nutzlos kompliziert, dass es wirklich zum Himmel stinkt.
Prima,
dann ich hoffe, dass meine gerade eingebauten Hmip-eTRV-B diese Eigenschaften auch noch bekommen.